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Schilksee
Segelordnung

 

Das Bootspflegepraktikum - BoPra

Für die Teilnahme am Segelbetrieb ist ein Entgelt erforderlich und die Ableistung eines
Bootspflegepraktikums während des Wintersemesters erwünscht: für Teilnehmer an
Jollenkursen 8 Stunden, für Jollenfreizeitsegler 4 und für Yachtsegler 12 Stunden. Wenn es im
Sommerhalbjahr absolviert wird, sind 4 zusätzliche Stunden zu leisten.

Dieses Praktikum gewährt ermäßigte Preise, wenn es bis zur Anmeldung geleistet wurde.
Es gewährt jedoch NICHT wie in vergangenen Semestern Vorrang bei der Anmeldung für Kurse.
Die Termine werden telefonisch durch die Werkstatt unter 37578-13 vergeben.

 

Das Bootspflegepraktikum wird in die Segelkarte eingetragen und ist nicht übertragbar. Zweckmässig ist Arbeitskleidung, ggf. Gummistiefel und Waschzeug.



Die Segelkarte



dient als eine Art Ausweis. Sie muß immer dabei sein und auf dem neuesten Stand gehalten werden. Sie dokumentiert, daß alle Voraussetzungen erfüllt sind und weist die Bootsführerberechtigung nach. Während des Segelns wird sie in der Segelausgabe abgegeben.
Anfänger erhalten im Rahmen der Ausbildung zwar eine Jolle, sind jedoch noch nicht berechtigt, ein Boot beim Freien Segeln zu führen.
Die Bootsführerberechtigung wird durch einen entsprechenden Vermerk auf der Segelkarte vom Segellehrer ausgesprochen.