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► Bootsführerberechtigung (BfB)
Wichtiger als der Segelschein ist die Bootsführerberechtigung. Jeder am Segelzentrum vorhandene Bootstyp darf nur mit der entsprechenden Berechtigung verantwortlich gesegelt werden, bei den Spi/Trapez-Jollen muss ein Berechtigter an Bord sein und ein Segler mit mindestens Stufe 1 Spi/Trapez, bei den Yachten muss der Bootsführervertreter die Wachführerberechtigung haben. Stand: 27.05.2010 Impressum
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